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© 2012 Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 

 

Lebenspartnerschaft

 

 

Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes können auch gleichgeschlechtliche Partner den Bund fürs Leben schließen. Wer für die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zuständig ist, regeln die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder.

 

In Bayern ist dies der Notar.

 

 

 

Wichtiger Link zu diesem Thema

 

Notare in Bayern

 

 


 

Anfragen an das Standesamt

 

Jochen Stemig und

Jasmin Heim

 

Tel. 09351 9724-15

Tel. 09351 9724-14

Fax 09351 9724-30

 

Email: Standesamt

 

 

Links:

 

Anträge und Vordrucke